TOST-Kupplungen für den Windenschlepp

Schwerpunktkupplungen
Baureihe G 88

Die Sicherheitskupplung Europa G 88 wird im Schwerpunkt von Segelflugzeugen und Motorseglern eingebaut. Geprüft für Seilkräfte bis 14,1 kN, automatisches Ausklinken bei 83°±7°. Auslöse Handkraft  max. 140 N, Kennblatt-Nr. 60.230/2. LBA-zugelassen nach den Vorschriften der LFK, entspricht sie auch den Vorschriften der JAR 22. Für Abflugmasse bis 850 kg.

G 88 mit Hebel                                           028000
Standardversion mit vierfach verstellbarem Auslösehebel. Masse: 720 g.


G 88 ohne Hebel                                        028200
Zur Anbringung eines Sonderhebels durch den Flugzeughersteller. Anschluss des Auslöseseils ist auch direkt an den Bohrungen des Segmentes möglich. Masse: 670 g.

G 88/1-83                              028400/02450/028500
Für begrenzten Einbauraum: Das Segment ist um drei Löcher gekürzt und die Segmentschraube verlängert, zum seitlichen Anbau eines Spezial-Auslösehebels. Hebel links 028400/28450, Hebel rechts 028500, Masse: 670 g.

Baureihen S 72/SH 72/Piccolo
Die Baureihen S 72 und SH 72 für leichte Segelflugzeuge sind in einfacheren Form ausgeführt, ohne bewegliche Ringautomatik. Die LFK fordert flugzeugseitig Seilabweiser, damit das Auslösen auch bei extremen seitlichen Seilwinkeln gewährleistet ist. LBA-Zulassung für maximale Abflugmasse 500 kg unter Kennblatt-Nr. 60.230/3; für Neukonstruktionen nur nach Absprache mit dem LBA verwenden!

S72                                                            022100
Ohne Auslösehebel, zum direkten Anschluß des Auslöseseiles am Segment, Masse: 620 g.

SH 72                                             022200/022210
Das Segment ist aus Platzgründen um drei Löcher gekürzt, die Segmentschraube für einen externen Hebel verlängert Auslösehebel links 022200, Auslösehebel rechts 022210, Masse: 585 g.

Piccolo                                                      022300
Speziell für den Windenschlepp von Leichtflugzeugen bis 200 kg. Bauform wie S 72, Masse: 260 g.


Überholung von Tost-Kupplungen
Kupplungen sind zulassungspflichtige Luftfahrtgeräte. Nur durch die Einhaltung der vorgeschriebenen Überholintervalle sind Sicherheit und Lebensdauer gewährleistet. Nach 2000 Starts oder 10.000 Betätigungen sind Grundüberholung und Nachprüfung beim Hersteller vom LBA vorgeschrieben.
Wie empfehlen eine
Grundüberholung nach 4 Jahren, da durch Umwelteinflüsse  Korrosion und Schwergängigkeit auftreten können und dann Betriebsstörungen verursacht werden.