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Wichtige Betriebshinweise für Kupplungen

Grundüberholung von Tost-Kupplungen

Kupplungen sind zugelassene Luftfahrtgeräte.
Firma Tost ist als EASA-Instandhaltungs-Betrieb berechtigt, die eigenen Geräte zu warten.
Die Grundüberholung/ Wartung ist nur in unserem genehmigten Instandhaltungsbetrieb in München anhand der genehmigten Instandhaltungsunterlagen möglich.
Bei der Wartung wird die Feder getauscht, das lebenszeitbegrenzende Element in einer Kupplung.
Aus der maximalen Zahl von 10.000 Betätigungen ergibt sich auch die Regelung der Kupplungslaufzeit (TBO) von 2.000 Starts.
Gleichzeitig werden die Bauteile auf ihren Zustand überprüft und wenn nötig ausgetauscht.
Oft betrifft das den Haken, der die Verbindung zum Anschlussringpaar und somit zum Segelflugzeug darstellt.
Desweiteren werden Auslösewinkel und Hand- kraft jeder Kupplung überprüft und neu eingestellt.
Die grundüberholte Kupplung geht mit EASA Formblatt 1 zurück an den Kunden.

Wir bitten Sie, vor dem Einschicken der Kupplung zur Überholung, alle Anbauten wie Sonderhebel, Leitbleche oder ähnliches zu demontieren.
Jedes angebaute Zubehörteil verursacht zusätzlichen Aufwand und dadurch Kosten, die wir Ihnen berechnen müssen.

Tauschkupplungen

Das Prinzip der Tauschkupplung ist ein Serviceangebot für unsere Kunden:
wenn während der Flugsaison die Kupplung überholt werden muss, kann man mit einer Tauschkupplung wertvolle Zeit einsparen.
Aus dem Vorrat an Tauschkupplungen erhält der Kunde das passende Kupplungsmodell (nach Verfügbarkeit).
Der Ausbau der bestehenden Kupplung und der Einbau der Tauschkupplung können gleichzeitig erfolgen, das Flugzeug ist sofort wieder einsatzbereit.
Die ausgebaute Kupplung wird zu Firma Tost gesandt, dort grundüberholt und kommt in den Vorrat von Tost.

Beim Kunden verbleibt die Tauschkupplung, das bedeutet:
ein Gerät mit anderer Seriennummer ist dann im Segelflugzeug eingebaut!

 

WICHTIGER HINWEIS: ÜBERHOLUNG VON TOST-KUPPLUNGEN

Kupplungen sind zulassungspflichtige Luftfahrtgeräte.
Nur durch die Einhaltung der vorgeschriebenen Überholintervalle sind Sicherheit und Lebensdauer gewährleistet.
Nach 10.000 Betätigungen (entsprechen 2000 Starts) sind Grundüberholung und Nachprüfung beim Hersteller vorgeschrieben.

Wir empfehlen eine
Grundüberholung nach 4 Jahren,
da durch Umwelteinflüsse Korrosion und Schwergängigkeit auftreten
und dadurch Betriebsstörungen verursacht werden können.

Der Flugzeughalter ist verantwortlich für die Überwachung und Einhaltung der Wartungsintervalle.

Wichtiger Betriebshinweis zum Anschlussringpaar

Für die sichere Verbindung von Schleppseil und Kupplung, wie auch für die einwandfreie Trennung, ist das korrekte Anschlussringpaar unabdingbar.
In der Musterzulassung ist zwingend vorgeschrieben, dass jede Tost-Kupplung nur mit einem Anschlussringpaar nach LN 65091 (in der jeweils gültigen Ausgabe) betrieben werden darf.
Auf Anschlussringpaaren nach dieser Luftfahrtnorm müssen die Norm und der Hersteller eingeprägt sein. Geschweißte Ringe sind grundsätzlich verboten und stellen eine Gefahr für den Piloten dar.
Bei Einsatz geschweißter Ringe erlischt die Gewährleistung für die Kupplung. Geschweißte Ringe führen zu Beschädigungen an der Kupplung.
Auch kann sich durch Untermaß und Verformung der Ringe das Ringpaar in der Kupplung verklemmen und das Ausklinken unter Last unmöglich machen.

Um die sichere Funktion zu gewährleisten, ist das Anschlussringpaar regelmäßig einer Sicht- und Maßprüfung zu unterziehen.
Bei Abweichungen von den Normmaßen ist das Anschlussringpaar zu ersetzen.

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