Kupplungen
Kupplungsüberholung
Grundüberholung von TOST-Kupplungen
Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise, wenn Sie uns Kupplungen zur Grundüberholung oder Reparatur senden.
Wichtige Angaben – bitte dem Paket beilegen:
• Name, E-Mail, Telefon, Rechnungs- und Lieferadresse
• Kupplungstyp und Seriennummer
• Hebelstellung
• In welchem Flugzeug ist die Kupplung eingebaut?
• Bemerkungen zum Betriebsverhalten
• Gewünschte Zahlungsweise
Sie können auch unser Bestellformular nutzen.
Senden Sie Ihre Kupplungen an:
Tost GmbH Flugzeuggerätebau
„Grundüberholung“
Thalkirchner Straße 62
80337 München
– Dauer der Überholung im Werk: ca. 2 Wochen –
Tauschkupplung
Das Prinzip der TOST-Tauschkupplung ist ein spezielles Serviceangebot für unsere Kunden: Tauschkupplungen sind gebrauchte, grundüberholte Kupplungen, die wir Ihnen mit EASA FORM 1 liefern. Wenn während der Flugsaison die Kupplung überholt werden muss, die Zeit aber knapp ist, kann man mit einer Tauschkupplung von TOST wertvolle Zeit sparen.
Bei der Bestellung einer Tauschkupplung brauchen wir von Ihnen folgende Angaben:
• Name, Rechnungs- und Lieferadresse
• Kupplungstyp, der ersetzt werden soll
• Serien-Nr. Ihrer Kupplung
• Hebel und Hebelart
• Flugzeugtyp
• Foto, falls möglich
Sie können per Mail oder telefonisch bestellen oder unser Bestellformular nutzen.
Hier finden Sie den detaillierten Leitfaden zur Bestellung einer TOST-Tauschkupplung.
Neue TBO von Tost-Kupplungen
gültig ab 12. Juli 2001
TBO 2000 Starts
entsprechend 10.000 Betätigungen.
Begrenzendes Element ist die Rückholfeder mit einer Lebensdauer von ca. 10.000 Betätigungen.
Bei rund 5 Auslösungen pro Start im normalen Flugbetrieb entspricht dies, wie früher, 2000 Starts. Sollten im reinen Schulbetrieb mehr Auslösungen pro Start die Regel sein, reduziert sich die TBO entsprechend (z.B. bei 8 Betätigungen pro Start auf 1250 Starts). Diese Entscheidung liegt in der Verantwortung des Halters.
Da in Deutschland immer beide Kupplungen betätigt werden, sind nach insgesamt 10.000 Betätigungen beide Kupplungen zur Überholung fällig.
Die Zeitgrenze von 4 Jahren entfällt und wird durch eine Hersteller-Empfehlung ersetzt.
Die Neuregelung wurde vom LBA am 12. Juli 2001 in den NfL bekannt gegeben und ist ab diesem Zeitpunkt gültig.
Die neue Laufzeit-Regelung gilt für alle Kupplungen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine gültige Betriebserlaubnis hatten.
Für Ihre Unterlagen können Sie sich die Dokumente über folgende Links als PDF herunterladen oder ausdrucken:
- Technische Mitteilung TM 1-2001
- LTA Nr. 1989-018/03, die vom LBA am 02.05.2002 veröffentlicht wurde
- Technische Mitteilung 60.230/2-4/88
Revisionsstand Betriebshandbuch Kupplungen
In der L-Akte des Fluggeräts muß ein Betriebshandbuch in der aktuellen Ausgabe enthalten sein. Diese Forderung der EASA ergibt sich aus den neuen Instandhaltungsprogrammen.
Aus der Tabelle ist der aktuelle Revisionsstand aller Betriebshandbücher ersichtlich.
Betriebshandbuch Kupplungstyp | Datum Erstausgabe | Revision Nr. | Datum der letzten Revision |
E 72 / E 75 | März 1989 | 4 | März 2001 |
E 85 | März 1989 | 4 | März 2001 |
E 22 | Okt. 2002 | 1 | Mai 2003 |
G 72 / G 73 | Jan 1989 | 3 | März 2001 |
G 88 | Febr. 1989 | 3 | März 2001 |
S 72 / SH 72 | Juli 1989 | 3 | März 2001 |
Bitte beachten Sie: Falls Sie nicht über ein Betriebshandbuch mit aktuellem Revisionsstand verfügen, können wir Ihnen dieses zusenden. Das ist aber nur möglich, wenn die Kupplung lufttüchtig ist. Mit Hilfe der Seriennummer können wir dies überprüfen indem wir eine Abfrage des Wartungsstandes in der Lebenslaufakte der Kupplung vornehmen.
Dieser Service (Zusendung neues Betriebshandbuch und/oder neuer Prüfschein EASA Formblatt 1) ist kostenpflichtig.